Informationen

  • Heilmittelverordnung
    Eine gesetzliche Voraussetzung für die logopädische Diagnostik oder Therapie ist eine Heilmittelverordnung: das sogenannte Rezept. Bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit erfolgt die Ausstellung der Verordnung auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien durch den untersuchenden/betreuenden Arzt  - in der Regel ist dies Ihr Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Pädaudiologe und ggf. Zahnarzt oder Kieferorthopäde.
     
  • Kosten
    Die Kosten werden üblicherweise von den privaten Krankenkassen übernommen. Entscheidend ist dabei Ihr individueller Versicherungsstatus. Generell erfolgt im Vorfeld der Behandlung eine Kostenvereinbarung. Die Rechnung über die entstandenen Kosten kann bei der privaten Krankenkasse zur Kostenübernahme eingereicht werden.

    Selbstverständlich besteht bei gesetzlichem Krankenversicherungsstatus die Möglichkeit zur Diagnostik und Therapie auf Selbstzahlerbasis.
     
  • Therapiedauer
    Die Gesamtdauer der logopädischen Untersuchung und Behandlung ist individuell und variiert von Patient zu Patient. Sie ist zum einen von der Art  und Ausprägung der Symptomatik abhängig, aber auch von weiteren Faktoren wie Regelmäßigkeit der Termine, Mitarbeit, Kooperation, Motivation, häusliches Üben und der ärztlichen Verordnung über die Anzahl der Therapiesitzungen. Die Dauer einer logopädischen Sitzung umfasst in der Regel 45 min und erfolgt meistens als Einzelbehandlung.
     
  • Termine
    Die Praxis ist stets bemüht, auf individuelle Terminwünsche einzugehen und dabei größtmögliche Flexibilität zu erreichen.

    Um Unterbrechungen und Verlängerungen des Therapieverlaufs sowie Ausfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie Ihre Termine regelmäßig einhalten und nur in Ausnahmefällen absagen
    - z.B. bei Krankheit. Bitte sagen Sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, damit Gelegenheit zur Umplanung gegeben ist. Absagen können nur persönlich oder telefonisch entgegen genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass Absagen per E-Mail oder Fax nicht möglich sind.

    Bei Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, in die Praxis zu kommen, können nach ärztlicher Verordnung gerne Hausbesuche vereinbart werden.